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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §183;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/15/0006 E 10. März 1983 VwSlg 5766 F/1983; RS 3Stammrechtssatz
Im Falle einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördlicher Anordnung eine Lieferung vom Verpflichteten an den Ersteher der Liegenschaft bzw ihres Zubehörs bewirkt.
Schlagworte
Zwangsversteigerung (Zuschlag), LiegenschaftszubehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991150007.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009