RS Vwgh 1993/2/22 91/15/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1993
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EO §183;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0006 E 10. März 1983 VwSlg 5766 F/1983; RS 3

Stammrechtssatz

Im Falle einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördlicher Anordnung eine Lieferung vom Verpflichteten an den Ersteher der Liegenschaft bzw ihres Zubehörs bewirkt.

Schlagworte

Zwangsversteigerung (Zuschlag), Liegenschaftszubehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150007.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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