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L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
MRKZP 07te Art4;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 22.3.1993 92/10/0407Rechtssatz
Art 4 des 07ten Zusatzprotokolls zur MRK bezieht sich aufgrund eines Vorbehalts anläßlich der Ratifizierung nur auf Strafverfahren iSd StPO, kommt daher in Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren nicht zum Tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100404.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017