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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs1;Rechtssatz
§ 66 AVG normiert kein Recht der Partei auf Verweisung der Sache an die erste Instanz zur neuerlichen selbständigen Durchführung des Ermittlungsverfahrens.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990050206.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2011