RS Vwgh 1993/2/23 92/08/0193

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412 Abs1;
AVG §63 Abs3;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 23.2.1993 92/08/0220

Rechtssatz

Die bloße Erkennbarkeit des mangelnden Einverständnisses mit einem Bescheid stellt nicht schon einen begründeten Berufungsantrag dar (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0275).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080193.X03

Im RIS seit

07.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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