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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/03/22 91/10/0018 5Stammrechtssatz
Bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei ist vorzukehren, daß Einlaufstücke nicht so bearbeitet werden, daß die Möglichkeit der Verlegung in anderen Akten besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080170.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.07.2015