RS Vwgh 1993/2/23 91/08/0170

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/03/22 91/10/0018 5

Stammrechtssatz

Bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei ist vorzukehren, daß Einlaufstücke nicht so bearbeitet werden, daß die Möglichkeit der Verlegung in anderen Akten besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080170.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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