RS Vwgh 1993/2/23 92/11/0197

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0163 E 16. Oktober 1985 VwSlg 11912 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wendung "seit mindestens einem Jahr" ist dahin zu verstehen, dass das glaubhaft zu machende Lenken im Zeitraum eines Jahres rückgerechnet vom Zeitpunkt der Antragstellung liegen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110197.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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