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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 23.2.1993 92/08/0220Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/20 91/08/0080 1Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG mit jener des § 63 Abs 3 AVG, wonach die Berufung unter anderem einen begründeten Berufungsantag zu enthalten hat, können für die Beurteilung der Frage, ob ein Einspruch einen begründeten Entscheidungsantrag enthält, die im Bereiche des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes von der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgesichtspunkte herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080193.X01Im RIS seit
07.05.2001