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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/06/0034 B 31. Oktober 1985 RS 3Stammrechtssatz
Auch die bescheidmäßige Zurückweisung des Antrages nach § 13 Abs 3 AVG 1950 stellt eine Erledigung dar, bei deren Vorliegen die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen ist.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110256.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.02.2011