RS Vwgh 1993/2/23 92/11/0256

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0034 B 31. Oktober 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Auch die bescheidmäßige Zurückweisung des Antrages nach § 13 Abs 3 AVG 1950 stellt eine Erledigung dar, bei deren Vorliegen die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen ist.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110256.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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