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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG OÖ 1990 §1;Rechtssatz
Beim OÖ AWG 1990 handelt es sich um eine nach Maßgabe des Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG erlassene, die einschlägige Materie als lex specialis regelnde Norm. Daher geht letztere im Rahmen dieser Materie (auch) eisenbahnrechtlichen Bestimmungen vor (hier: landesabfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung von Aufschüttungen mit Aushubmaterial im Zuge des Ausbaues einer Eisenbahnanlage zur Hochleistungsstrecke).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050297.X03Im RIS seit
11.07.2001