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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §410 Abs1 Z7;Rechtssatz
Hat der Dienstnehmer aufgrund von nicht "zu Ungebühr" entrichteten Dienstnehmerbeiträgen iSd § 69 Abs 1 ASVG keinen Rückforderungsanspruch nach § 69 Abs 6 ASVG (Hinweis E 7.4.1992, 87/08/0086), ist er dadurch in keinem Recht verletzt, daß der Versicherungsträger und die belangte Behörde durch die Übernahme des Spruches des erstinstanzlichen Bescheides seinen Antrag auf Rückerstattung von Dienstnehmerbeiträgen nicht abgewiesen, sondern angesichts des Erfordernisses einer solchen Entscheidung - unzulässige Feststellungsbescheide erlassen haben.
Schlagworte
Rechtsverletzung sonstige FälleInhalt der BerufungsentscheidungAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080254.X04Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014