Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/11/0220 2 (hier: Die Zivildienstbehörde hat bei Vorliegen einer Erklärung gem § 2 Abs 1 ZDG zu beurteilen, ob der Betreffende iSd § 2 Abs 1 ZDG "tauglich" zum Wehrdienst befunden wurde.)Stammrechtssatz
Wurde jemand von der Stellungskommission iSd
§ 23 Abs 2 WehrG 1990 für tauglich befunden, so ist, solange dieser Beschluß aufrecht ist, von der damit bindend festgestellten Tauglichkeit des Bf, ungeachtet der Möglichkeit der Stellung eines Antrages nach § 24 Abs 8 WehrG 1990, auszugehen (Hinweis E 3.4.1990, 89/11/0290).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110005.X02Im RIS seit
20.11.2000