RS Vwgh 1993/2/24 91/03/0343

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AtemalkoholmeßgeräteV;
B-VG Art18 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;
Verwendungsrichtlinien Atemalkoholanalysegeräte BMI 1988;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte des BMI stellen keine für den VwGH verbindliche Rechtsgrundlage dar (Hinweis E 19.6.1991, 91/03/0055). Im übrigen sind die ins Treffen geführten Richtlinien überholt, weil sie inzwischen (14. Mai 1990) neu gefaßt und versendet wurden und danach eine Wiederholung der Untersuchung in einem Fall wie dem vorliegenden vorgesehen ist.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991030343.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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