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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Bei Beurteilung des Tatbestandselementes "ohne unnötigen Aufschub" steht nicht so sehr die objektive Dauer des zwischen Unfall und Meldung verstrichenen Zeitraumes im Vordergrund, sondern vielmehr die Frage, wie diese Zeit genützt wurde.
Schlagworte
MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992020292.X04Im RIS seit
12.06.2001