RS Vfgh 1986/3/4 B166/83

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Veröffentlicht am 04.03.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Tir GVG §4 Abs1
Tir GVG §6 Abs1 litc

Rechtssatz

Tir. GVG; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zum Erwerb von Liegenschaftsanteilen gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litc; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme, daß der Bf. (Erwerber) einerseits mangels eigener Wirtschaftsgebäude, andererseits mangels Zustimmung der Mehrheitseigentümer zur Selbstbewirtschaftung nicht in der Lage sein werde; keine Verletzung im Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Erwerbsausübungsfreiheit, Liegenschaftserwerbsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B166.1983

Dokumentnummer

JFR_10139696_83B00166_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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