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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/02/0034 E 16. März 1993Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/25 91/03/0290 3Stammrechtssatz
Die Überladung sowohl des Kraftfahrwagens als auch des Anhängers stellt seit der 13ten KFGNov ein Delikt dar, das auch nur einmal mit der Höchststrafe bedroht ist. Das neue Recht ist für den Täter daher günstiger.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020013.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009