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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §173 Abs2;Rechtssatz
Die Vorführung eines Zeugen, der seiner Vorladung nicht Folge leistet, ist im Abgabenverfahren nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130198.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.02.2011