RS Vwgh 1993/2/24 92/02/0343

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die Ortsabwesenheit des Besch allein stellt in Hinblick auf die Existenz moderner Telekommunikationsmittel noch kein Hindernis für eine rechtzeitige Überprüfung der Erfüllung der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO durch einen Boten dar.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992020343.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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