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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/15/0046 92/15/0047 92/15/0050 92/15/0048 92/15/0049Rechtssatz
Ein Abgabepflichtiger kann auch dadurch beschwert sein, daß seinem Berufungsbegehren (nur) vorläufig stattgegeben wurde, da die Rechtsstellung einer Partei eine andere ist, je nachdem, ob die Behörde ihrem Antrag vorläufig oder endgültig entsprochen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130045.X03Im RIS seit
19.07.2001