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40 VerwaltungsverfahrenNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Tir. GVG; AVG 1950 §68 Abs4 lita; rechtskräftiger Bescheid der Grundverkehrsbehörde Grins vom 6. 7. 1982, mit dem die Zustimmung zu einem dem Grundverkehrsrecht unterliegenden Rechtsgeschäft erteilt wurde; Nichtigerklärung dieses Bescheides mit Bescheid der Tir. Landesgrundverkehrsbehörde vom 4. 2. 1983 gemäß §68 Abs4 lita AVG 1950; Fälle des §68 Abs4 in erschöpfender Weise geregelt; Begriff der Behördenzuständigkeit in §68 Abs4 lita; Rechtsrichtigkeit des behobenen Bescheides im Falle des §68 Abs4 lita ohne Bedeutung; Entzug des gesetzlichen Richters durch gesetzwidrige Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Nichtigerklärung des Bescheides
Schlagworte
Verwaltungsverfahren / Abänderung und Behebung von amtswegen, RechtsgrundsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B135.1983Dokumentnummer
JFR_10139696_83B00135_01