RS Vfgh 1986/3/4 B135/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1986
beobachten
merken

Index

40 Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren

Norm

B-VG Art83 Abs2
AVG §68 Abs4 lita

Rechtssatz

Tir. GVG; AVG 1950 §68 Abs4 lita; rechtskräftiger Bescheid der Grundverkehrsbehörde Grins vom 6. 7. 1982, mit dem die Zustimmung zu einem dem Grundverkehrsrecht unterliegenden Rechtsgeschäft erteilt wurde; Nichtigerklärung dieses Bescheides mit Bescheid der Tir. Landesgrundverkehrsbehörde vom 4. 2. 1983 gemäß §68 Abs4 lita AVG 1950; Fälle des §68 Abs4 in erschöpfender Weise geregelt; Begriff der Behördenzuständigkeit in §68 Abs4 lita; Rechtsrichtigkeit des behobenen Bescheides im Falle des §68 Abs4 lita ohne Bedeutung; Entzug des gesetzlichen Richters durch gesetzwidrige Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Nichtigerklärung des Bescheides

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verwaltungsverfahren / Abänderung und Behebung von amtswegen, Rechtsgrundsätze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B135.1983

Dokumentnummer

JFR_10139696_83B00135_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten