RS Vwgh 1993/2/24 92/03/0011

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §103 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/03/0059 E 24. Februar 1993

Rechtssatz

Eine allgemein gehaltene Behauptung oder ein bloßes Leugnen reicht für eine Glaubhaftmachung nicht aus.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030011.X02

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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