RS Vwgh 1993/2/24 93/02/0017

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2 lita idF 1987/213;
StVONov 14te;

Rechtssatz

Eine Ausnahme zugunsten von ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeugen, für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, enthält § 89 Abs 2 lit a StVO nicht.

Schlagworte

VwRallg7 Rückzahlungsantrag unter Vorbehalt und als bedingte Prozeßhandlung (Prozesshandlung) kein Rechtsbehelf EURallg8 Rückzahlungsantrag unter Vorbehalt und als bedingte Prozeßhandlung (Prozesshandlung) kein Rechtsbehelf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020017.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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