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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2 lita idF 1987/213;Rechtssatz
Eine Ausnahme zugunsten von ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeugen, für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, enthält § 89 Abs 2 lit a StVO nicht.
Schlagworte
VwRallg7 Rückzahlungsantrag unter Vorbehalt und als bedingte Prozeßhandlung (Prozesshandlung) kein Rechtsbehelf EURallg8 Rückzahlungsantrag unter Vorbehalt und als bedingte Prozeßhandlung (Prozesshandlung) kein RechtsbehelfEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020017.X02Im RIS seit
12.06.2001