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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §61 Abs1;Rechtssatz
Daß bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 1 KFG im Spruch des angefochtenen Bescheides die Marken der dort dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuge nicht aufscheinen, begründet keine Rechtswidrigkeit; es handelt sich hiebei um keine wesentlichen Spruchbestandteile.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020021.X01Im RIS seit
12.06.2001