RS Vwgh 1993/2/25 90/16/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

20/11 Grundbuch
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GBG 1955 §14;
GBG 1955 §53;
GGG 1984 TP9 litb;

Rechtssatz

Eine Bestimmung, nach der die Gebühr für die Anmerkung der Rangordnung in jene für die Einverleibung (des Pfandrechtes) einzurechnen wäre, existiert nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990160204.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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