RS Vwgh 1993/2/25 92/04/0226

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §326 Abs2;
GewO 1973 §376 Z41 Abs1;

Rechtssatz

Nur wenn die vom Antragsteller gewählte Umschreibung des Marktgegenstandes zwingend auch gesetzlich vom Marktverkauf ausgenommene Waren umfaßte, stünde der Verleihung des Marktrechts ein gesetzliches Verbot entgegen. Eine bloß weiter gefaßte Umschreibung dagegen berührt das Verkaufsverbot des § 326 Abs 2 iVm § 376 Z 41 Abs 1 GewO 1973 nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040226.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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