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20/11 GrundbuchNorm
GBG 1955 §61;Rechtssatz
Auch für die Exekution des einer Löschungsklage wegen der Nichtigkeit des Kaufvertrages stattgebenden Urteils fällt Einverleibungsgebühr an, weil die Tatsache, daß die seinerzeitige bücherliche Einverleibung nicht der zwischen den Parteien geltenden materiellen Rechtslage entsprach, nicht den Tatbestand des § 25 Abs 3 GGG erfüllt. Vielmehr hindern nach dieser Bestimmung NUR grundbuchsrechtliche Gründe die Entstehung der Einverleibungsgebühr; derselbe Grundgedanke kommt in TP 9 Anm 5 GGG zu Ausdruck (Hinweis E 21.11.1963, 780/63; E 3.7.1978, 2497, 2499/77),
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990160228.X01Im RIS seit
24.10.2001