RS Vwgh 1993/2/25 91/04/0248

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §81 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

"Änderung" iSd § 81 GewO 1973 ist jede durch die bereits erteilte Genehmigung nicht gedeckte Maßnahme des Inhabers einer Betriebsanlage, durch welche einer der in dieser Bestimmung angeführten Umstände eintritt (Hinweis E 17.9.1988, 88/18/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040248.X03

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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