RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0344

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 5

Stammrechtssatz

Ein angebliches (längeres) Wohlverhalten des Besch nach der Straftat war schon deshalb nicht strafmildernd zu berücksichtigen, weil hiefür ein Zeitraum von ungefähr zwei Jahren nicht genügt (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180344.X04

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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