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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litc; denkmögliche Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch einen Rechtsanwalt; Fehlverhalten der Behörde in anderen Fällen gibt kein Recht auf gleichartiges Fehlverhalten der Behörde - keine Willkür; keine Verletzung im Recht auf Freiheit des Liegenschaftserwerbes sowie auf Freiheit der Erwerbsausübung
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B218.1985Dokumentnummer
JFR_10139695_85B00218_01