RS Vfgh 1986/3/5 B218/85

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Veröffentlicht am 05.03.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs3
StGG Art5
Tir GVG 1983 §4 Abs1
Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc

Rechtssatz

Tir. GVG; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litc; denkmögliche Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch einen Rechtsanwalt; Fehlverhalten der Behörde in anderen Fällen gibt kein Recht auf gleichartiges Fehlverhalten der Behörde - keine Willkür; keine Verletzung im Recht auf Freiheit des Liegenschaftserwerbes sowie auf Freiheit der Erwerbsausübung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, VfGH / Abtretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B218.1985

Dokumentnummer

JFR_10139695_85B00218_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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