Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §14 Abs2;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, daß es sich bei den dem Beschuldigten angelasteten Verwaltungsübertretungen (§ 14 Abs 2, § 16 Abs 3 AZG) um Ungehorsamsdelikte handelt, bei welchen gem § 5 Abs 1 VStG Fahrlässigkeit anzunehmen ist, ist es ohne Bedeutung, daß die betreffenden Arbeitnehmer (hier: Fahrzeuglenker) allenfalls eigenmächtig gehandelt haben (Hinweis E 20.7.1992, 91/19/0201; E 11.5.1992, 90/19/0513).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991190042.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009