RS Vwgh 1993/2/25 91/19/0042

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §14 Abs2;
AZG §16 Abs3;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß es sich bei den dem Beschuldigten angelasteten Verwaltungsübertretungen (§ 14 Abs 2, § 16 Abs 3 AZG) um Ungehorsamsdelikte handelt, bei welchen gem § 5 Abs 1 VStG Fahrlässigkeit anzunehmen ist, ist es ohne Bedeutung, daß die betreffenden Arbeitnehmer (hier: Fahrzeuglenker) allenfalls eigenmächtig gehandelt haben (Hinweis E 20.7.1992, 91/19/0201; E 11.5.1992, 90/19/0513).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190042.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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