RS Vwgh 1993/2/25 91/04/0248

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung
93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957;
GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §81 Abs1;

Rechtssatz

Mangels gesetzlicher Grundlage wird die Betriebsanlagengenehmigung durch eine etwaige eisenbahnrechtliche Bewilligung nicht ersetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040248.X04

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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