RS Vwgh 1993/2/25 91/04/0248

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §56;

Rechtssatz

Welcher der neun Landeshauptmänner einen Bescheid erlassen hat, kann nicht mehr zweifelhaft sein, wenn im Bescheidkopf das Amt einer bestimmten (hier Oberösterreichischen) Landesregierung genannt ist.

Schlagworte

Behördenbezeichnung Behördenorganisation Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040248.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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