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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Ein an die Behörde gerichtetes Schreiben des Beschuldigten, mit welchem dieser das Bestehen einer Vollmacht einer bestimmten Person zur Erhebung einer Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis bestätigt, stellt eine nachträgliche Beurkundung des Vollmachtverhältnisses dar, sodaß von der Rechtswirksamkeit der vom Vertreter erhobenen Berufung auszugehen ist.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Bevollmächtigungnachträgliche VollmachtserteilungFormgebrechen behebbare VollmachtsvorlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180496.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011