RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0496

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §13 Abs3;
VStG §24;

Rechtssatz

Ein an die Behörde gerichtetes Schreiben des Beschuldigten, mit welchem dieser das Bestehen einer Vollmacht einer bestimmten Person zur Erhebung einer Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis bestätigt, stellt eine nachträgliche Beurkundung des Vollmachtverhältnisses dar, sodaß von der Rechtswirksamkeit der vom Vertreter erhobenen Berufung auszugehen ist.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Bevollmächtigungnachträgliche VollmachtserteilungFormgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180496.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten