Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;Rechtssatz
Eine "Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage liegt schon dann vor, wenn mit der Änderung begonnen wird. Auf den Abschluß der Arbeiten kommt es danach nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040248.X02Im RIS seit
17.07.2001