RS Vwgh 1993/2/25 92/16/0160

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0956/68 E 18. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Unter vereinbartem Preis im Sinne des § 21 Z 1 KVG kann nur ein Barpreis verstanden werden, dh ein ziffernmäßig bestimmter Geldbetrag, und nicht auch eine vereinbarte Leistung, mag für deren Bewertung auch das Bewertungsgesetz 1955 Bestimmungen enthalten.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160160.X01

Im RIS seit

30.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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