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35/02 ZollgesetzNorm
EG-AbkDG §18 Abs3 litb idF 1980/599;Rechtssatz
Wesentlicher Regelungsinhalt des § 18 Abs 3 lit b EG-AbkDG idF 1980/529 und des § 3 lit b der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11.12.1975 über die Änderung und Ergänzung der Bestimmungen betreffend das Verbot der Zollrückvergütung im Warenverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Freihandelsassoziation, 1975/651, ist, daß Warenverkehrsbescheinigungen (EUR 1) von den Zollämtern nur dann ausgestellt werden dürfen, wenn ein eigener Zollschuldtatbestand garantiert (arg: "... wenn sichergestellt ist, ..."), daß in einem bestimmten Vormerkverkehr eingeführte Vormaterialien trotz ihrer Wiederausfuhr hinsichtlich des Zolles so behandelt werden, als ob sie im Inland verblieben wären. Diese beiden Bestimmungen enthalten aber keinen Zollschuldtatbestand etwa derart, daß durch die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 durch die Zollämter die für den Vormerknehmer bedingt entstandene Zollschuld unbedingt würde. Bei dem Wortlaut der genannten Bestimmungen ist es nicht möglich, die Vormerkware fiktiv wie eine im Zollgebiet verbliebene Ware zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1988160192.X06Im RIS seit
20.11.2000