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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaRechtssatz
Art141 B-VG; Nö. GemeindewahlO 1974; Anfechtung der Gemeinderatswahl Mautern an der Donau; Feststellung der Ungültigkeit eines bereits einer Wahlpartei zugezählten Stimmzettels, der den größenmäßigen Anforderungen des §46 Abs2 Nö. GemeindewahlO 1974 nicht entsprach, noch vor dem endgültigen Abschluß der Überprüfung gemäß §52 leg. cit. durch die Gemeindewahlbehörde - keine Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Stimmzettel, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:WI9.1985Dokumentnummer
JFR_10139694_85WI0009_01