RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0479

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche §8 Abs1 Z1 litf;
KJBG 1987 §30;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung gem § 8 Abs 1 Z 1 lit f der V über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl 1981/527, weder den Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört, handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei dem der Beschuldigte gemäß § 5 Abs 1 VStG glaubhaft machen muß, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180479.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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