RS Vfgh 1986/3/7 B251/80

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Veröffentlicht am 07.03.1986
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Index

32 Steuerrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

StGG Art5
GrEStG 1955 §1 Abs2

Rechtssatz

GrEStG 1955; Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für Nutzungsverträge mit einem Bauberechtigten (Baurechtsinhaber) über diesem im Baurecht überlassene Grundstücksflächen zu bestimmter Nutzung; denkunmögliche Anwendung des §1 Abs2 dahin gehend, daß diese Nutzungsverträge als Einräumung einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit behandelt werden; Verletzung im Eigentumsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grunderwerbsteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B251.1980

Dokumentnummer

JFR_10139693_80B00251_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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