RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0496

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
VStG §24;

Rechtssatz

Für die Rechtswirksamkeit einer von einem Vertreter vorgenommenen Verfahrenshandlung genügt es, wenn ein zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung bestehendes Vollmachtverhältnis erst nachträglich beurkundet wird (Hinweis E 23.10.1978, 322/77; E 27.9.1989, 89/03/0162).

Schlagworte

nachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180496.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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