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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/11 91/19/0252 1Stammrechtssatz
Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG strafbaren Verstoßes gegen § 43 Abs 4 BArbSchV gehört es, daß die Gerüste, die als Schutzgerüste für Dacharbeiten ausgebildet werden müssen, "geeignete" Gerüste sind. Das Tatbestandsmerkmal der "Geeignetheit" muß daher auch in der gem § 44a lita VStG im Spruch des Straferkenntnisses vorzunehmenden Tatumschreibung aufscheinen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180440.X03Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.01.2010