RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0440

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
BArbSchV §43 Abs4;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/11 91/19/0252 1

Stammrechtssatz

Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG strafbaren Verstoßes gegen § 43 Abs 4 BArbSchV gehört es, daß die Gerüste, die als Schutzgerüste für Dacharbeiten ausgebildet werden müssen, "geeignete" Gerüste sind. Das Tatbestandsmerkmal der "Geeignetheit" muß daher auch in der gem § 44a lita VStG im Spruch des Straferkenntnisses vorzunehmenden Tatumschreibung aufscheinen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180440.X03

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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