RS Vwgh 1993/2/25 92/16/0011

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 9/1993, S 689 - 690;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/16/0187 E 23. Februar 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann.

Schlagworte

Begünstigungstatbestand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160011.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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