RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0344

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Z17;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Das Nichtbestreiten der Tatanlastungen reicht jedenfalls nicht aus, um von einem "wesentlichen" Beitrag des Beschuldigten zur Wahrheitsfindung sprechen zu können.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180344.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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