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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34 Z17;Rechtssatz
Das Nichtbestreiten der Tatanlastungen reicht jedenfalls nicht aus, um von einem "wesentlichen" Beitrag des Beschuldigten zur Wahrheitsfindung sprechen zu können.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180344.X03Im RIS seit
01.06.2001