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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
ErbStG 1955; GrEStG 1955; gemäß §2 Abs2 Z4 ErbStG hindert die Abgeltung von geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen mit Grundstücken aus der Erbmasse die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nicht - diese Abgeltung ist einer Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gemäß §2 Abs2 Z4 ErbStG gleichzuhalten; die zitierte Vorschrift zielt auf erbschaftssteuerliche Gleichbehandlung wirtschaftlich gleichwertiger Erscheinungen ungeachtet möglicher rechtlicher Verschiedenheiten ab; Vorschreibung der Grunderwerbsteuer gleichheitswidrig
Schlagworte
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer, DoppelbesteuerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B239.1985Dokumentnummer
JFR_10139693_85B00239_01