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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §10 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/08 89/16/0117 1Stammrechtssatz
Die Gebührenpflicht kann noch innerhalb der für einen Berichtigungsantrag offenstehenden Frist geltend gemacht werden. Die Unterlassung des Hinweises auf die gesetzliche Grundlage der Gebührenfreiheit in der Eingabe ... bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Gebührenpflicht bewirkt nicht Präklusion (Hinweis E 10.3.1988, 87/16/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990160191.X01Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008