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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Fehlen einer schriftlichen Übernahmebestätigung berührt nur die Frage des Nachweises der Bescheidausfolgung, führt jedoch nicht zur Rechtsunwirksamkeit der Zustellung durch Ausfolgung.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180462.X01Im RIS seit
06.08.2001