RS Vwgh 1993/2/25 91/19/0073

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12 Abs1;
AZG §14 Abs2;
AZG §15 Abs1;
AZG §15 Abs2;
AZG §16 Abs2;
AZG §28 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzAndere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzKontrollsystem - AZG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190073.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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