RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §283 Abs4;

Rechtssatz

Ein Ablehnungsrecht steht der Partei nur im Fall des § 283 Abs 4 BAO zu. Hat sie jedoch den in § 283 Abs 4 BAO genannten Ablehnungsgrund durch ihr Vorbringen nicht dargetan, so erfolgt die Zurückweisung des Ablehnungsantrages zu Recht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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