Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1;Rechtssatz
Der Abgabenbehörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie wegen Diskrepanzen bei den Kilometerständen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben betreffend den Betrieb eines Taxis in Zweifel zieht. Beim Abgabepflichtigen durchgeführte, ohne Mängelfeststellungen abgeschlossene Lohnsteuerprüfungen und Gebietskrankenkassenprüfungen liefern keinen Beweis für die Vollständigkeit der Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140166.X01Im RIS seit
20.11.2000