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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Grundsätzlich kann das Nutzflächenverhältnis bei Gebäuden als brauchbare Grundlage für die Bestimmung des der Einkunftsquelle zuzuweisenden Anteils an gemeinsamen Aufwendungen angesehen werden (Hinweis E 3.7.1991, 90/14/0066, ÖStZB 1992, S 463). Landesrechtliche Vorschriften zur Bemessung von Kanalgebühren oder Wasseranschlußgebühren bilden keine normative Grundlage für die Aufteilung von Abgaben oder Betriebskosten eines Gebäudes zur Ermittlung dieses Anteiles.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009