RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;
UStG 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Grundsätzlich kann das Nutzflächenverhältnis bei Gebäuden als brauchbare Grundlage für die Bestimmung des der Einkunftsquelle zuzuweisenden Anteils an gemeinsamen Aufwendungen angesehen werden (Hinweis E 3.7.1991, 90/14/0066, ÖStZB 1992, S 463). Landesrechtliche Vorschriften zur Bemessung von Kanalgebühren oder Wasseranschlußgebühren bilden keine normative Grundlage für die Aufteilung von Abgaben oder Betriebskosten eines Gebäudes zur Ermittlung dieses Anteiles.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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