RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0166

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Durchschnittswerte der Taxiinnung muß die Abgabenbehörde bei der von ihr gewählten Methode (Zugrundelegung der Anzahl der Grundschaltungen) zur Schätzung der Erlöse aus dem Betrieb eines Taxis nicht heranziehen (Hinweis E 20.2.1991, 90/13/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140166.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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