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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Durchschnittswerte der Taxiinnung muß die Abgabenbehörde bei der von ihr gewählten Methode (Zugrundelegung der Anzahl der Grundschaltungen) zur Schätzung der Erlöse aus dem Betrieb eines Taxis nicht heranziehen (Hinweis E 20.2.1991, 90/13/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140166.X04Im RIS seit
20.11.2000